EU Political Advertising Compliance · Reg. (EU) 2024/900EN
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EU-Verordnung 2024/900: Was Sie wissen müssen

Ein Überblick über die Verordnung zur Transparenz politischer Werbung (PAR) — was sie verlangt, warum sie existiert und wann sie gilt.

EU-VerordnungDE

Warum diese Verordnung existiert

Demokratische Wahlen setzen informierte Wählerinnen und Wähler voraus. Wenn politische Werbung ohne Transparenz geschaltet wird — wenn nicht erkennbar ist, wer eine Botschaft finanziert hat, warum sie bestimmten Personen angezeigt wird oder woher das Geld stammt — steht die Integrität des demokratischen Prozesses auf dem Spiel.

Die Europäische Union hat dieses Problem erkannt und mit der Verordnung (EU) 2024/900 darauf reagiert. Offiziell heißt sie Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung. In der Praxis wird sie häufig als Political Advertising Regulation (PAR) bezeichnet.

Die Verordnung adressiert drei zentrale Probleme:

  • Desinformation: Ohne Transparenzpflichten können irreführende politische Botschaften ohne Rechenschaftspflicht verbreitet werden.
  • Ausländische Einflussnahme: Ohne Offenlegung der Finanzierung können Akteure außerhalb der EU verdeckt Wahlen und Abstimmungen in den Mitgliedstaaten beeinflussen.
  • Vertrauensverlust: Wenn Bürgerinnen und Bürger den Eindruck gewinnen, dass politische Werbung im Verborgenen operiert, sinkt das Vertrauen in demokratische Institutionen.

Die PAR ist die Antwort der EU auf alle drei Probleme.

Seit wann gilt die Verordnung

Die Verordnung (EU) 2024/900 ist seit Oktober 2025 in Kraft. Als Verordnung (nicht als Richtlinie) ist sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Das bedeutet: Es bedarf keiner nationalen Umsetzungsgesetze — die Regeln gelten so, wie sie geschrieben sind, von Lissabon bis Helsinki, von Dublin bis Nikosia.

Allerdings gelten für bestimmte Pflichten gestaffelte Fristen. Insbesondere haben Herausgeber für die Umsetzung ihrer Prüfpflichten gemäß Art. 11 eine Übergangsfrist bis Oktober 2026.

Was die Verordnung verlangt

Im Kern schafft die PAR einen Transparenzrahmen für politische Werbung in der gesamten EU. Das sind die zentralen Anforderungen:

Transparenzhinweis für jede politische Anzeige (Art. 9)

Jede politische Werbeanzeige muss mit einem Transparenzhinweis versehen sein. Dieser muss offenlegen, wer die Anzeige in Auftrag gegeben hat, wer sie bezahlt hat, wie viel sie gekostet hat, woher die Mittel stammen, auf welche Wahl sie sich bezieht und — sofern personenbezogene Daten für das Targeting verwendet wurden — eine detaillierte Beschreibung der Targeting-Methodik.

Art. 9 ist das Herzstück der Verordnung. Er definiert die Informationen, die für jede einzelne politische Anzeige öffentlich zugänglich sein müssen — unabhängig von Medium oder Budget.

Prüfpflicht der Herausgeber (Art. 11)

Herausgeber — darunter Zeitungen, Rundfunkanstalten, Werbeplattformen und Online-Medien — müssen vor der Veröffentlichung jeder politischen Anzeige prüfen, ob ein gültiger Transparenzhinweis existiert. Sie dürfen sich nicht allein auf die Angaben des Werbetreibenden verlassen; ein strukturierter Prüfprozess ist erforderlich.

Öffentliche Zugänglichkeit und Aufbewahrung (Art. 12)

Transparenzhinweise müssen fünf Jahre lang öffentlich zugänglich bleiben, nachdem die Anzeige letztmals veröffentlicht wurde. Änderungen am Hinweis müssen dokumentiert werden, sodass eine Änderungshistorie entsteht, die von der Öffentlichkeit eingesehen werden kann.

Beschwerdemechanismus (Art. 15)

Auftraggeber politischer Werbung müssen einen Mechanismus bereitstellen, über den die Öffentlichkeit Probleme melden kann — etwa wenn ein Hinweis fehlerhafte Angaben enthält oder die Anzeige selbst irreführend ist. Damit wird sichergestellt, dass Transparenz keine Einbahnstraße ist.

Sanktionen (Art. 29)

Verstöße haben reale Konsequenzen. Die Mitgliedstaaten müssen Sanktionen festlegen, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind. Das Maximum: bis zu 6 % des Jahresumsatzes bei Organisationen oder 6 % des Jahreseinkommens bei Einzelpersonen.

Die wichtigsten Artikel im Überblick

ArtikelGegenstand
Art. 9Inhalt des Transparenzhinweises
Art. 11Prüfpflicht der Herausgeber
Art. 12Aufbewahrung und öffentliche Zugänglichkeit
Art. 15Beschwerde- und Meldemechanismus
Art. 29Sanktionen bei Verstößen

Die Durchführungsverordnung

Die PAR legt die Grundsätze fest. Die technischen Details — das genaue Format, die Struktur und die Datenfelder der Transparenzhinweise — sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410 geregelt. Diese Durchführungsverordnung stellt sicher, dass Transparenzhinweise in allen Mitgliedstaaten einem einheitlichen Format folgen, das maschinenlesbar und vergleichbar ist.

The Taurus erstellt Transparenzhinweise in vollständiger Übereinstimmung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410, sodass Sie die technischen Spezifikationen nicht selbst interpretieren müssen.

Was das in der Praxis bedeutet

Wenn Sie mit politischer Werbung zu tun haben — ob als Kandidatin, als Partei, als Agentur, als Zeitung oder als Plattform — gilt die Verordnung (EU) 2024/900 für Sie. Die Anforderungen sind nicht freiwillig und hängen weder von Ihrem Budget noch von der Reichweite Ihrer Kampagne ab.

Die gute Nachricht: Die Verordnung ist so gestaltet, dass sie umsetzbar ist. Ein einzelner Transparenzhinweis lässt sich in wenigen Minuten erstellen. Die Herausforderung ist nicht die Komplexität, sondern das Bewusstsein. Viele Organisationen, die zur Einhaltung verpflichtet sind, wissen noch nicht, dass die Verordnung existiert oder dass sie auf sie zutrifft.

Genau diese Lücke schließt The Taurus. Wir stellen die Werkzeuge und die Orientierung bereit, die Compliance unkompliziert machen, damit Sie sich auf Ihre Botschaft konzentrieren können und gleichzeitig Ihre rechtlichen Pflichten erfüllen.


Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen zu Ihren Compliance-Pflichten wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtsberatung.

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