Die gesetzliche Pflicht
Artikel 12 der EU-Verordnung 2024/900 (die Verordnung über politische Werbung) schreibt vor, dass jeder veröffentlichte Transparenzhinweis mindestens fünf Jahre nach dem letzten Veröffentlichungsdatum der zugehörigen Werbung öffentlich zugänglich bleiben muss. Das ist keine Empfehlung -- es ist eine verbindliche rechtliche Verpflichtung, die für jede in der EU veröffentlichte politische Werbung gilt.
Wenn Ihre Werbung bis zum 15. Oktober 2026 läuft, muss der Transparenzhinweis mindestens bis zum 15. Oktober 2031 zugänglich bleiben. Während dieses gesamten Zeitraums muss jede Person, die den QR-Code scannt, dem Link folgt oder den Hinweis über seine öffentliche ID aufruft, die vollständigen Angaben einsehen können.
Warum fünf Jahre?
Die fünfjährige Aufbewahrungsfrist ist so bemessen, dass sie einen vollständigen Wahlzyklus abdeckt. Europawahlen finden alle fünf Jahre statt, und die meisten nationalen Wahlzyklen liegen in einem ähnlichen Rahmen. Die Transparenzaufzeichnungen einer Wahl müssen bis zur nächsten verfügbar bleiben.
Das dient drei wesentlichen Zwecken:
Demokratische Rechenschaftspflicht. Bürgerinnen und Bürger, Journalisten und Forschende können auch lange nach Kampagnenende nachvollziehen, wer welche politischen Botschaften finanziert hat. Die Nachverfolgung politischer Werbeausgaben über die Zeit gehört zu den Kernzielen der Verordnung.
Regulierungsaufsicht. Nationale Behörden ermitteln möglicherweise nicht sofort bei einem potenziellen Verstoß. Beschwerden können Monate oder sogar Jahre nach Schaltung einer Anzeige eingehen. Die Aufbewahrungsfrist stellt sicher, dass die Nachweise verfügbar sind, wenn die Aufsichtsbehörden sie benötigen.
Historische Dokumentation. Im Laufe der Zeit entsteht durch das Archiv der Transparenzhinweise eine umfassende Dokumentation politischer Werbung in der gesamten EU. Das ist wertvoll für die akademische Forschung, die Politikanalyse und den informierten öffentlichen Diskurs.
Was "archiviert" bedeutet
Wenn Ihre Werbung nicht mehr geschaltet wird, geht Ihr Transparenzhinweis in den archivierten Status über. Das bedeutet:
- Die Werbung ist nicht mehr aktiv und wird nicht mehr verbreitet
- Der Hinweis bleibt auf ttad.eu vollständig sichtbar und zugänglich
- Alle offengelegten Informationen -- Sponsor, Zahler, Kosten, Targeting, Verbreitung -- bleiben öffentlich
- Die Änderungshistorie wird vollständig bewahrt
- Der QR-Code führt weiterhin zur Hinweisseite
Archivierung ist keine Löschung. Es ist eine Statusänderung, die anzeigt, dass die Werbekampagne beendet ist, während die gesetzliche Transparenzpflicht weiterläuft. Besucher, die einen alten QR-Code scannen, sehen weiterhin den vollständigen Hinweis -- mit einem deutlichen Vermerk, dass die zugehörige Werbung nicht mehr geschaltet wird.
Der Unterschied zur Löschung
Sobald ein Transparenzhinweis veröffentlicht ist, kann er nicht gelöscht werden. Das ist eine direkte Folge der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. Selbst wenn Ihnen ein Fehler im Hinweis unterlaufen ist, besteht die Lösung darin, eine Korrektur zu veröffentlichen (die in der Änderungshistorie erfasst wird) -- und nicht darin, den Hinweis zu entfernen.
Das mag ungewohnt sein, wenn Sie es von anderen Plattformen gewohnt sind, Inhalte jederzeit löschen zu können. Aber die Verordnung ist eindeutig: Die Transparenzaufzeichnung muss bestehen bleiben. Das Entfernen eines Hinweises vor Ablauf der Fünfjahresfrist stellt für sich genommen bereits einen Verstoß gegen die Verordnung dar -- unabhängig von anderen Compliance-Fragen.
Die Begründung ist einleuchtend. Wenn Werbetreibende ihre Transparenzhinweise nach einer Wahl löschen könnten, wäre das gesamte System untergraben. Die Öffentlichkeit hätte keine Möglichkeit nachzuprüfen, wer die politischen Botschaften finanziert hat, und Regulierungsbehörden hätten keine Nachweise zur Überprüfung.
Was The Taurus automatisch übernimmt
Wenn Sie einen Transparenzhinweis auf The Taurus veröffentlichen, wird die fünfjährige Aufbewahrungspflicht für Sie erledigt:
- Dauerhaftes Hosting. Ihr Hinweis wird auf einer Infrastruktur gehostet, die für langfristige Verfügbarkeit ausgelegt ist. Die URL ändert sich nicht, die Seite fällt nicht aus, und der Inhalt wird nicht entfernt.
- Automatische Fristenverfolgung. The Taurus berechnet die Aufbewahrungsfrist auf Basis des Verbreitungszeitraums, den Sie im Hinweis angegeben haben. Sie müssen keine Erinnerungen setzen und keine Fristen manuell nachverfolgen.
- Änderungshistorie. Jede Änderung am Hinweis wird mit Zeitstempel protokolliert. Sowohl die ursprünglichen als auch die aktualisierten Werte werden bewahrt -- ein vollständiger Prüfpfad.
- Fortlaufende Zugänglichkeit. Archivierte Hinweise bleiben auf ttad.eu voll funktionsfähig. Der QR-Code, der 2026 auf Ihr Plakat gedruckt wurde, funktioniert auch 2031 noch.
Das gilt für jeden Tarif, einschließlich des kostenlosen Angebots. Ob Sie als Einzelperson einen einzelnen Hinweis erstellen oder als Organisation Dutzende von Kampagnen verwalten -- die Aufbewahrung ist immer eingeschlossen.
Ein dauerhaftes öffentliches Archiv
Die fünfjährige Aufbewahrungspflicht hat eine Bedeutung, die über die individuelle Compliance hinausgeht. In der Gesamtheit bilden die aufbewahrten Hinweise ein dauerhaftes öffentliches Archiv politischer Werbung in der EU. Im Laufe der Zeit dokumentiert dieses Archiv Muster politischer Ausgaben, legt die Finanzierungsquellen hinter Kampagnen offen und schafft Transparenz darüber, wie politische Botschaften in den Mitgliedstaaten gezielt verbreitet werden.
Das ist ein grundlegender Wandel. Vor der Verordnung waren Informationen über politische Werbung verstreut, unvollständig und oft gar nicht verfügbar. Die Aufbewahrungspflicht stellt sicher, dass diese Informationen nicht nur erhoben, sondern auch bewahrt werden -- als dauerhafte Grundlage demokratischer Rechenschaftspflicht.
Was Sie beachten sollten
- Ein veröffentlichter Hinweis kann nicht gelöscht werden. Wenn Sie Angaben korrigieren müssen, aktualisieren Sie den Hinweis. Die Änderungshistorie zeigt sowohl die ursprünglichen als auch die korrigierten Werte.
- Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende Ihrer Werbung. Nicht mit der Veröffentlichung des Hinweises, sondern mit dem Ablauf des letzten Verbreitungsdatums.
- Für Begleitdokumente gilt eine eigene Pflicht. Über den öffentlichen Hinweis hinaus sollten Sie Verträge, Rechnungen und Targeting-Exporte gemäß den Dokumentationsanforderungen mindestens sieben Jahre aufbewahren. Deren Speicherung liegt in Ihrer Verantwortung.
- Planen Sie organisatorische Veränderungen ein. Wenn Ihre Kampagnenorganisation sich nach einer Wahl auflösen könnte, stellen Sie sicher, dass die Transparenzaufzeichnungen einer fortbestehenden Stelle oder einem benannten Nachfolger zugänglich sind.