Zwei Daten, eine Verordnung
Die Verordnung (EU) 2024/900 arbeitet mit einem gestaffelten Zeitplan. Zu verstehen, welche Frist für Sie gilt, ist entscheidend:
- Oktober 2025: Die Verordnung ist in Kraft getreten. Ab diesem Datum gelten die Kernpflichten — einschließlich der Verpflichtung für Werbetreibende, Transparenzhinweise für politische Anzeigen zu erstellen.
- Oktober 2026: Die Frist für Herausgeber, ihre Prüfsysteme gemäß Art. 11 PAR vollständig umzusetzen. Nach diesem Datum kann die Veröffentlichung einer politischen Anzeige ohne Prüfung des zugehörigen Transparenzhinweises zu Sanktionen führen.
Diese Unterscheidung ist wichtig. Die Verordnung ist nicht etwas, das „ab Oktober 2026 beginnt". Sie gilt bereits. Was Oktober 2026 hinzufügt, ist die vollständige Durchsetzung der Prüfpflicht für Herausgeber.
Was bereits gilt (seit Oktober 2025)
Seit Inkrafttreten der Verordnung sind folgende Pflichten aktiv:
Für Werbetreibende
- Jede politische Anzeige muss mit einem vollständigen Transparenzhinweis gemäß Art. 9 PAR versehen sein
- Der Hinweis muss vor Veröffentlichung der Anzeige erstellt werden
- Der Hinweis muss öffentlich zugänglich sein und fünf Jahre lang aufbewahrt werden (Art. 12)
- Ein Beschwerdemechanismus muss vorhanden sein (Art. 15)
Diese Pflichten sind keine zukünftigen Anforderungen. Sie gelten jetzt. Werbetreibende, die heute politische Anzeigen ohne Transparenzhinweis schalten, verstoßen bereits potenziell gegen die Verordnung.
Für Online-Plattformen
Sehr große Online-Plattformen (VLOPs) haben im Rahmen des Digital Services Act (DSA) bereits verwandte Pflichten hinsichtlich der Transparenz politischer Werbung. Die PAR erweitert und konkretisiert diese Pflichten.
Was sich im Oktober 2026 ändert
Die Frist Oktober 2026 betrifft konkret die Prüfpflicht der Herausgeber gemäß Art. 11 PAR:
Die Prüfpflicht
Ab Oktober 2026 muss jeder Herausgeber vor der Veröffentlichung einer politischen Anzeige prüfen, ob:
- Ein gültiger Transparenzhinweis für die Anzeige existiert
- Der Hinweis die erforderlichen Angaben gemäß Art. 9 PAR und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410 enthält
- Der Hinweis öffentlich zugänglich ist
Dies ist eine aktive Pflicht, keine passive. Der Herausgeber muss über einen Prozess verfügen, der systematisch Transparenzhinweise prüft und validiert. Ein Herausgeber, der einfach veröffentlicht, was Werbetreibende einreichen, ohne jede Prüfung, verstößt gegen die Verordnung.
Warum die Verzögerung?
Die EU hat anerkannt, dass die Prüfpflicht der Herausgeber operative Veränderungen erfordert. Zeitungen, Rundfunkanstalten und Werbeplattformen müssen:
- Neue Workflows entwerfen und implementieren
- Personal schulen
- Die Prüfung in ihre bestehenden Anzeigenannahmeprozesse integrieren
- Gegebenenfalls neue technische Systeme einführen
Die 12-monatige Übergangsfrist (Oktober 2025 bis Oktober 2026) wurde gewährt, damit Herausgeber diese Prozesse aufbauen können. Es handelt sich nicht um eine Befreiung — es ist eine Vorbereitungszeit.
Wer als Herausgeber gilt
Der Anwendungsbereich von Art. 11 ist weit gefasst. „Herausgeber" umfasst jeden, der eine politische Anzeige öffentlich verbreitet:
- Zeitungen und Zeitschriften — sowohl Print- als auch Digitalausgaben
- Rundfunkanstalten — Fernseh- und Radiosender
- Außenwerbeunternehmen — Betreiber von Plakatwänden, Verkehrswerbung, digitalen Anzeigennetzwerken
- Online-Nachrichtenportale — Websites, die redaktionelle Inhalte mit Werbung kombinieren
- Werbeagenturen und Mediaeinkäufer — soweit sie die Platzierung von Anzeigen vermitteln
- Gemeindezeitungen und Lokalmedien — keine Größenschwelle; auch kleine Publikationen sind betroffen
- Veranstalter — wenn sie Werbeflächen bei Veranstaltungen verkaufen (z. B. Banner bei politischen Kundgebungen)
Wenn Ihre Organisation Werbung an die Öffentlichkeit verbreitet und diese Werbung politischer Natur sein könnte, gilt die Frist Oktober 2026 für Sie.
Was Herausgeber jetzt tun sollten
Die Frist ist Oktober 2026, aber mit der Vorbereitung sollte sofort begonnen werden. Hier ist ein praktischer Fahrplan:
1. Ermitteln Sie Ihre Betroffenheit
Stellen Sie fest, wie häufig Ihre Organisation Anzeigen veröffentlicht, die politisch sein könnten. Als Zeitung ist die Antwort wahrscheinlich „häufig". Als Außenwerbeunternehmen kann es saisonabhängig sein (rund um Wahlen). Das Verständnis Ihrer Betroffenheit hilft Ihnen, den Aufwand richtig einzuschätzen.
2. Definieren Sie Ihren Prüfprozess
Legen Sie fest, wie Ihre Organisation Transparenzhinweise prüfen wird. Zentrale Fragen:
- Wer in Ihrer Organisation ist für die Prüfung verantwortlich?
- Wann im Anzeigenannahmeprozess findet die Prüfung statt?
- Was wird geprüft — ist der Hinweis vollständig, korrekt, öffentlich zugänglich?
- Wie wird die Prüfung dokumentiert?
3. Registrieren Sie sich bei The Taurus
The Taurus bietet Herausgebern eine strukturierte Möglichkeit, Transparenzhinweise zu prüfen. Wenn ein Werbetreibender einen Hinweis über The Taurus erstellt, wird eine eindeutige öffentliche ID generiert, mit der Herausgeber prüfen können, ob der Hinweis existiert und vollständig ist. Das macht die manuelle Prüfung einzelner Datenfelder überflüssig.
4. Binden Sie Ihre Werbetreibenden ein
Sprechen Sie Organisationen an, die regelmäßig politische Werbung bei Ihnen schalten. Informieren Sie sie über die Verordnung und ermutigen Sie sie, jetzt mit der Erstellung von Transparenzhinweisen zu beginnen. Je früher Ihre Werbetreibenden den Prozess übernehmen, desto reibungsloser wird Ihr eigener Prüfworkflow.
5. Schulen Sie Ihr Team
Anzeigenverkäufer, Redaktionsassistenten und alle, die am Anzeigenannahmeprozess beteiligt sind, müssen verstehen:
- Was eine politische Anzeige ist (die Definition ist weiter als die meisten erwarten)
- Was ein Transparenzhinweis ist und warum er erforderlich ist
- Wie man prüft, ob ein gültiger Hinweis existiert
- Was zu tun ist, wenn ein Hinweis fehlt oder unvollständig ist (Anzeige ablehnen, Korrektur anfordern)
6. Testen und verfeinern
Führen Sie Ihren Prüfprozess vor Oktober 2026 probeweise durch. Nutzen Sie bestehende politische Anzeigen zum Üben. Identifizieren Sie Engpässe und optimieren Sie den Ablauf.
Die Folgen bei Fristversäumnis
Nach Oktober 2026 verstößt ein Herausgeber, der eine politische Anzeige ohne Prüfung des Transparenzhinweises veröffentlicht, gegen Art. 11 PAR. Die Konsequenzen können umfassen:
- Finanzielle Sanktionen von bis zu 6 % des Jahresumsatzes (Art. 29 PAR)
- Anordnungen zur Einstellung der nicht konformen Werbung
- Öffentliche Durchsetzungsentscheidungen, die Reputationsschäden verursachen
Die Haftung des Herausgebers ist unabhängig von der Compliance des Werbetreibenden. Selbst wenn der Werbetreibende keinen Hinweis erstellt hat, ist der Herausgeber dafür verantwortlich, dieses Versäumnis vor der Veröffentlichung zu erkennen. Die Prüfpflicht bedeutet, dass „wir wussten es nicht" keine tragfähige Verteidigung ist.
Werbetreibende: Warum das auch Sie betrifft
Auch wenn die Frist Oktober 2026 die Prüfpflicht der Herausgeber betrifft, hat sie direkte Konsequenzen für Werbetreibende:
Ab Oktober 2026 werden Herausgeber Ihre politischen Anzeigen ablehnen, wenn Sie nicht nachweisen können, dass ein gültiger Transparenzhinweis existiert. Das ist für die Herausgeber nicht freiwillig — es ist eine gesetzliche Pflicht.
Wenn Sie bis Oktober 2026 warten, um mit der Erstellung von Transparenzhinweisen zu beginnen, kann es passieren, dass Zeitungen und Plattformen Ihre Anzeigen zum ungünstigsten Zeitpunkt ablehnen — mitten in einer Kampagne. Der beste Ansatz ist, jetzt zu beginnen, die Routine zu etablieren und Ihre Prozesse einzurichten, lange bevor Herausgeber ihre Prüfpflichten durchsetzen.
Der Zeitplan im Überblick
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| Oktober 2025 | Verordnung tritt in Kraft. Werbetreibende müssen Transparenzhinweise erstellen. |
| Oktober 2025 -- Oktober 2026 | Übergangsfrist für Herausgeber zur Einrichtung von Prüfsystemen. |
| Oktober 2026 | Prüfpflicht der Herausgeber voll durchsetzbar. Keine Schonfrist mehr. |
| 5 Jahre nach letzter Veröffentlichung | Transparenzhinweise müssen öffentlich zugänglich bleiben (Art. 12). |
Heute beginnen
Die Verordnung gilt bereits. Die Frist für Herausgeber rückt näher. Und The Taurus ist bereit, sowohl Werbetreibenden als auch Herausgebern zu helfen, ihre Pflichten zu erfüllen — einfach, schnell und in vollständiger Übereinstimmung mit Art. 9 und Art. 11 PAR.
Erstellen Sie Ihren ersten Transparenzhinweis oder richten Sie die Herausgeber-Prüfung ein, um zu beginnen.
Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen zu Ihren Compliance-Pflichten wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtsberatung.