EU Political Advertising Compliance · Reg. (EU) 2024/900DE
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Was muss in den Transparenzhinweis? Die 13 Pflichtangaben nach Art. 9 PAR

Ein vollständiger Überblick über alle Pflichtfelder eines Transparenzhinweises — mit Erklärung, warum jedes Feld existiert.

28 January 2026DE

Art. 9 der Verordnung (EU) 2024/900 schreibt vor, welche Angaben ein Transparenzhinweis enthalten muss. Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410 konkretisiert das Format. Hier ist die vollständige Liste.


1. Identität des Sponsors

Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 1 lit. a PAR

Rechtsname, E-Mail-Adresse und Postanschrift des Sponsors. Der Sponsor ist die natürliche oder juristische Person, die die Werbung veranlasst und dafür bezahlt oder sonstige Vorteile gewährt (Art. 2 Nr. 8 PAR).

2. Kontrollierende Stelle(n)

Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 1 lit. b PAR

Wer den Sponsor letztlich kontrolliert — etwa der Landesverband bei einem Ortsverband einer Partei.

3. Zahler (falls abweichend)

Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 1 lit. c PAR

Wenn nicht der Sponsor selbst bezahlt hat, muss die zahlende Stelle offengelegt werden.

4. Veröffentlichungszeitraum

Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 1 lit. d PAR

Start- und Enddatum der Veröffentlichung. Der Hinweis muss nach Ende noch mindestens 5 Jahre zugänglich bleiben (Art. 12 Abs. 1 PAR).

5. Kosten und sonstige Vorteile

Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 1 lit. e PAR

Gesamtbetrag und Aufschlüsselung nach Anbieter. Sachleistungen sind zum Marktwert zu bewerten.

6. Kampagnensummen (soweit zutreffend)

Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 1 lit. f PAR

Falls die Anzeige Teil einer größeren Kampagne ist: Gesamtausgaben bis zum Veröffentlichungsdatum.

7. Herkunft der Mittel

Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 1 lit. g PAR

Öffentlich oder privat? Aus der EU oder aus Drittstaaten?

8. Methodik

Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 1 lit. h PAR

Eine allgemeinverständliche Erläuterung, wie die angegebenen Beträge berechnet wurden.

9. Verknüpfte Wahl oder Abstimmung

Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 1 lit. i PAR

Soweit die Werbung im Zusammenhang mit einer konkreten Wahl steht: Bezeichnung, Ebene und Datum.

10. Offizielle Beteiligungsinformationen

Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 1 lit. j PAR

Links zu offiziellen Informationen, wie man an der verknüpften Wahl teilnehmen kann.

11. Europäisches Repository (nur online)

Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 1 lit. k PAR

Für Online-Werbung: Link zum Eintrag im europäischen Werbearchiv.

12. Meldemechanismus

Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 1 lit. l i. V. m. Art. 15 PAR

Ein kostenloser, leicht zugänglicher Mechanismus, über den mutmaßlich nicht regelkonforme Werbung gemeldet werden kann. Anonyme Nutzung muss möglich sein.

13. Targeting-Angaben (falls zutreffend)

Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 1 lit. n–p PAR

Werden personenbezogene Daten für Targeting oder Auslieferung verwendet, müssen analytische Techniken, Zielgruppen und Datenkategorien offengelegt werden.


In der Praxis

Für eine typische Print-Anzeige (Plakat, Flyer, Zeitungsanzeige) sind die Felder 11 und 13 in der Regel nicht einschlägig. Die verbleibenden Felder lassen sich mit dem The-Taurus-Assistenten in etwa 10 Minuten ausfüllen.

Der Assistent verweist bei jedem Schritt auf die einschlägige Rechtsgrundlage und validiert die Pflichtfelder automatisch.