Die Verordnung über die Transparenz politischer Werbung tritt nicht für alle gleichzeitig in Kraft. Hier ist der Zeitplan.
Die wichtigsten Daten
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 13. März 2024 | Veröffentlichung im Amtsblatt der EU |
| 2. April 2024 | Inkrafttreten (20 Tage nach Veröffentlichung) |
| 10. Oktober 2025 | Anwendung für Online-Herausgeber und Online-Werbedienstleister |
| 10. Oktober 2026 | Anwendung für Printmedien und Rundfunk |
Was bedeutet das praktisch?
Seit Oktober 2025 gilt:
Wer politische Werbung online veröffentlicht — auf Nachrichtenportalen, in sozialen Netzwerken, auf Content-Plattformen — muss die vollständigen Transparenzpflichten einhalten. Das betrifft:
- Die Pflicht zur Beifügung eines Transparenzhinweises (Art. 7 PAR)
- Die Prüfpflicht des Herausgebers (Art. 8 PAR)
- Die Targeting-Einschränkungen (Art. 10, 11 PAR)
- Den Bußgeldrahmen (Art. 29 PAR)
Ab Oktober 2026 gilt zusätzlich:
Printmedien und Rundfunkanstalten fallen unter dieselben Pflichten. Das betrifft:
- Zeitungsverlage (Print-Anzeigen)
- Außenwerbeunternehmen (Plakate, City-Light, Großfläche)
- Flyer- und Direktwerbungszusteller
- Radio- und Fernsehsender
Warum die Staffelung?
Der Gesetzgeber hat Printmedien und Rundfunk eine einjährige Übergangsfrist eingeräumt, weil diese Branchen typischerweise andere Prozesse haben als digitale Plattformen. Die zusätzliche Zeit soll genutzt werden, um interne Abläufe anzupassen.
Aber: Die Frist läuft. Wer bis Oktober 2026 keinen Prozess hat, steht ohne Schutz da.
Empfehlung
Auch wenn die Printpflichten erst ab Oktober 2026 greifen, empfehlen wir, den Prozess jetzt einzurichten. Die Pflichtangaben sind dieselben, der Aufwand ist überschaubar, und ein frühzeitiger Start gibt Ihnen Spielraum für Feinjustierung.