EU Political Advertising Compliance · Reg. (EU) 2024/900EN
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Wann gilt was? Fristen und Übergangszeiten der PAR

Online-Herausgeber seit Oktober 2025, Print ab Oktober 2026 — ein Überblick über die gestaffelten Anwendungszeitpunkte der Verordnung.

12. Februar 2026DE

Die Verordnung über die Transparenz politischer Werbung tritt nicht für alle gleichzeitig in Kraft. Hier ist der Zeitplan.


Die wichtigsten Daten

DatumWas passiert
13. März 2024Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
2. April 2024Inkrafttreten (20 Tage nach Veröffentlichung)
10. Oktober 2025Anwendung für Online-Herausgeber und Online-Werbedienstleister
10. Oktober 2026Anwendung für Printmedien und Rundfunk

Was bedeutet das praktisch?

Seit Oktober 2025 gilt:

Wer politische Werbung online veröffentlicht — auf Nachrichtenportalen, in sozialen Netzwerken, auf Content-Plattformen — muss die vollständigen Transparenzpflichten einhalten. Das betrifft:

  • Die Pflicht zur Beifügung eines Transparenzhinweises (Art. 7 PAR)
  • Die Prüfpflicht des Herausgebers (Art. 8 PAR)
  • Die Targeting-Einschränkungen (Art. 10, 11 PAR)
  • Den Bußgeldrahmen (Art. 29 PAR)

Ab Oktober 2026 gilt zusätzlich:

Printmedien und Rundfunkanstalten fallen unter dieselben Pflichten. Das betrifft:

  • Zeitungsverlage (Print-Anzeigen)
  • Außenwerbeunternehmen (Plakate, City-Light, Großfläche)
  • Flyer- und Direktwerbungszusteller
  • Radio- und Fernsehsender

Warum die Staffelung?

Der Gesetzgeber hat Printmedien und Rundfunk eine einjährige Übergangsfrist eingeräumt, weil diese Branchen typischerweise andere Prozesse haben als digitale Plattformen. Die zusätzliche Zeit soll genutzt werden, um interne Abläufe anzupassen.

Aber: Die Frist läuft. Wer bis Oktober 2026 keinen Prozess hat, steht ohne Schutz da.


Empfehlung

Auch wenn die Printpflichten erst ab Oktober 2026 greifen, empfehlen wir, den Prozess jetzt einzurichten. Die Pflichtangaben sind dieselben, der Aufwand ist überschaubar, und ein frühzeitiger Start gibt Ihnen Spielraum für Feinjustierung.