Was Sie wissen sollten.
Die Verordnung
Die EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung begründet Transparenzpflichten für alle, die in der Europäischen Union politische Werbung beauftragen, vorbereiten, platzieren oder veröffentlichen. Sie schreibt vor, dass jeder politischen Anzeige ein Transparenzhinweis mit bestimmten Angaben zu Sponsor, Finanzierung, Kosten und Targeting beizufügen ist.
Zwei Hauptgruppen: Sponsoren (Parteien, Kandidatinnen und Kandidaten, Vereinigungen oder sonstige Auftraggeber politischer Werbung) müssen einen Transparenzhinweis erstellen und bereitstellen. Herausgeber (Verlage, Außenwerbeunternehmen, Zustelldienste, Online-Plattformen, Werbeagenturen) müssen vor der Veröffentlichung prüfen, ob ein gültiger Hinweis vorliegt.
Für Online-Herausgeber gilt die Verordnung seit dem 10. Oktober 2025. Für Printmedien und Rundfunk besteht eine Übergangsfrist bis zum 10. Oktober 2026.
Nach Art. 29 PAR müssen die Mitgliedstaaten Höchststrafen von mindestens 6 % des weltweiten Jahresumsatzes für die schwerwiegendsten Verstöße durch Anbieter politischer Werbedienstleistungen festlegen. Sowohl Sponsoren als auch Herausgeber können bei Nichteinhaltung mit Sanktionen belegt werden.
Ja. Zeitungsanzeigen, Plakate, Flyer, Direktwerbung, Veranstaltungswerbung — alle sind erfasst. Die Begriffsbestimmung des Art. 2 Nr. 11 PAR umfasst jede Person, die politische Werbung der Öffentlichkeit zugänglich macht, unabhängig vom Medium.
Das Produkt
The Taurus bietet einen geführten Assistenten, der Werbetreibende durch sämtliche Pflichtfelder eines Transparenzhinweises nach Art. 9 PAR führt. Für jeden Hinweis wird eine dauerhaft abrufbare URL mit QR-Code erzeugt. Für Herausgeber stehen Verwaltungswerkzeuge zur Verfügung, mit denen Pflichtangaben per automatisiertem E-Mail-Verfahren von Werbetreibenden eingeholt werden können.
Die Erstellung von Transparenzhinweisen ist für einzelne Werbetreibende dauerhaft kostenfrei — keine Testphase, keine Zahlungsdaten, keine Funktionseinschränkungen. Herausgeber-Verwaltungswerkzeuge (automatisierte Abläufe, Übersichten, Prüfprotokolle) sind auf Anfrage verfügbar.
Veröffentlichte Hinweise bleiben auf ttad.eu für den gesamten Veröffentlichungszeitraum zuzüglich mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich, wie von Art. 12 PAR vorgeschrieben.
Ja. Art. 12 Abs. 2 PAR schreibt vor, dass Hinweise unverzüglich zu aktualisieren sind, sobald sich Angaben ändern. The Taurus führt einen vollständigen Versionsverlauf — frühere Versionen bleiben wie gesetzlich vorgeschrieben zugänglich.
Der QR-Code enthält die dauerhaft abrufbare ttad.eu-Adresse Ihres Transparenzhinweises. Sie können ihn direkt auf Ihre Werbemittel drucken — Plakate, Flyer, Zeitungsanzeigen — sodass jeder den vollständigen Hinweis abrufen kann.
Für Herausgeber
Wenn Sie entgeltlich politische Werbung der Öffentlichkeit zugänglich machen — ob in einer Zeitung, auf einer Plakatfläche, durch Flyerverteilung oder online — sind Sie Herausgeber politischer Werbung im Sinne des Art. 2 Nr. 11 PAR.
Nach Art. 8 PAR müssen Sie prüfen, ob der Werbung ein gültiger Transparenzhinweis beigefügt ist. Ohne einen solchen darf nicht veröffentlicht werden. Die Herausgeber-Werkzeuge von The Taurus automatisieren diesen Prüfprozess.
Sie müssen die Veröffentlichung ablehnen. Art. 8 PAR begründet eine eigenständige Prüfpflicht — eine Veröffentlichung ohne gültigen Hinweis setzt Sie Geldbußen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes aus.