Was passiert ist
Am 10. April 2026 lief eine Frist ab. Art. 13(6) PAR verpflichtet die Europäische Kommission, bis zu diesem Datum Durchführungsrechtsakte zu erlassen — für die gemeinsame Datenstruktur, standardisierte Metadaten, Authentifizierung und eine öffentliche Programmierschnittstelle (API) des Europäischen Registers für politische Online-Werbung.
Dieses Register ist kein Nebenprojekt. Es ist das Kernstück der europäischen Transparenzarchitektur für politische Werbung. Art. 13(1) PAR beschreibt es als öffentlich zugängliche, maschinenlesbare Datenbank aller politischen Online-Anzeigen in der EU — abrufbar über ein einheitliches Portal.
Gestern war die Frist. Im Amtsblatt der EU findet sich kein entsprechender Durchführungsrechtsakt. Auf der dafür vorgesehenen Seite der Kommission — political-advertising.ec.europa.eu — gibt es kein Register, keine API und keine technische Dokumentation.
Wir haben bei der Europäischen Kommission angerufen. Die Antwort: Man werde sich bei uns melden.
Warum das wichtig ist
Die gesamte Verordnung baut auf diesem Register auf. Herausgeber politischer Werbung müssen jede Anzeige innerhalb von 72 Stunden dort einstellen (Art. 13(4) PAR). Transparenzhinweise müssen auf das Register verlinken (Art. 12(1)(i) PAR). Sehr große Online-Plattformen müssen den Zugang zu ihren eigenen Repositorien über das Europäische Register ermöglichen (Art. 13(2) PAR).
Ohne Register können diese Pflichten nicht erfüllt werden. Es gibt schlicht nichts, worauf verlinkt oder wohin hochgeladen werden kann.
Die Verordnung gilt seit dem 10. Oktober 2025. Sponsoren, Herausgeber und Dienstleister in ganz Europa arbeiten seit sechs Monaten an der Umsetzung. Sie investieren in Prozesse, Systeme und Schulungen, um die Anforderungen zu erfüllen.
Die Institution, die diese Anforderungen geschrieben hat, hat ihre eigene Frist nicht eingehalten.
Was das für Transparenz bedeutet
In mehreren EU-Mitgliedstaaten finden 2026 Wahlen statt — auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene. Politische Werbung wird geschaltet, bezahlt und veröffentlicht. Aber es gibt keinen zentralen Ort, an dem Bürgerinnen und Bürger sehen können, wer welche Anzeigen finanziert.
Die Transparenzlücke, die die Verordnung schließen sollte, besteht weiter.
Was wir tun
The Taurus bildet bereits heute den vollständigen Transparenzhinweis nach Art. 12 PAR ab — alle 13 Pflichtfelder von lit. a bis lit. m. Jeder veröffentlichte Hinweis bekommt eine permanente URL und einen QR-Code. Die Daten sind strukturiert, maschinenlesbar und versioniert.
Sobald die Kommission das Europäische Register und die zugehörige API bereitstellt, wird The Taurus die Anbindung umsetzen. Die Datenstruktur, die wir verwenden, orientiert sich bereits an den Anforderungen der Verordnung. Die technische Grundlage steht.
Wir werden voraussichtlich einer der ersten Anbieter sein, der Transparenzhinweise automatisiert an das Register übermitteln kann — sobald es existiert.
Was jetzt passieren muss
Die Europäische Kommission muss Klarheit schaffen: Wann kommen die Durchführungsrechtsakte? Wann geht das Register online? Und wie sollen Herausgeber in der Zwischenzeit mit den Pflichten aus Art. 13 PAR umgehen?
Transparenz politischer Werbung ist kein optionales Feature. Sie ist eine Voraussetzung für informierte demokratische Entscheidungen. Sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung fehlt das zentrale Instrument, das diese Transparenz herstellen soll.
Das muss sich ändern.