EU Political Advertising Compliance · Reg. (EU) 2024/900DE
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Wer ist Herausgeber im Sinne der Verordnung?

Art. 2 Nr. 11 PAR definiert den Herausgeber politischer Werbung. Wir erklären, wen das betrifft — von der Lokalzeitung bis zum Plakatunternehmen.

20 January 2026DE

Die Verordnung (EU) 2024/900 unterscheidet zwischen dem Sponsor (wer die Werbung beauftragt) und dem Herausgeber (wer sie der Öffentlichkeit zugänglich macht). Dieser Beitrag klärt die zweite Rolle.


Die Definition

Art. 2 Nr. 11 PAR definiert den Herausgeber politischer Werbung als:

Jede natürliche oder juristische Person, die politische Werbung der Öffentlichkeit zugänglich macht.

Das Wort „zugänglich machen" ist entscheidend. Es ist nicht beschränkt auf Online-Plattformen.


Wer fällt darunter?

Eindeutig Herausgeber:

  • Zeitungsverlage, die eine bezahlte Partei-Anzeige drucken
  • Außenwerbeunternehmen, die Wahlplakate auf ihren Flächen aushängen
  • Zustelldienste, die adressierte Wahlwerbung verteilen
  • Online-Nachrichtenportale, die bezahlte politische Anzeigen schalten
  • Social-Media-Plattformen, die politische Werbung ausspielen

Weniger offensichtlich, aber ebenfalls erfasst:

  • Druckereien mit Platzierungsservice, die nicht nur drucken, sondern auch die Verteilung organisieren
  • Veranstaltungsunternehmen, die bezahlte politische Werbung in ihren Räumlichkeiten zeigen
  • Werbeagenturen, die im Auftrag des Sponsors Platzierungen buchen — hier kommt Art. 2 Nr. 9 PAR ins Spiel (Anbieter politischer Werbedienstleistungen)

Nicht erfasst:

  • Eine Druckerei, die ausschließlich druckt (ohne Platzierung)
  • Private Personen, die einen Aufkleber am Auto haben
  • Redaktionelle Berichterstattung (kein Entgelt, keine Platzierung)

Warum das für Sie relevant ist

Wenn Sie Herausgeber sind, greift Art. 8 PAR: Sie müssen vor der Veröffentlichung prüfen, ob ein ordnungsgemäßer Transparenzhinweis beigefügt ist. Fehlt dieser, darf nicht veröffentlicht werden.

Der Bußgeldrahmen nach Art. 29 PAR: mindestens 6 % des weltweiten Jahresumsatzes bei schwerwiegenden Verstößen.


Fazit

Die Herausgeber-Definition ist bewusst weit gefasst. Wenn Sie entgeltlich politische Botschaften der Öffentlichkeit zugänglich machen — egal über welchen Kanal —, sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Herausgeber im Sinne der Verordnung. Prüfen Sie Ihre Prozesse.