Ein verbreitetes Missverständnis: Die Verordnung (EU) 2024/900 betreffe nur große, bundesweite Kampagnen. Das stimmt nicht.
Die Verordnung gilt auf allen Ebenen
Art. 2 Nr. 2 PAR definiert politische Werbung unter anderem als Werbung, die geeignet ist, das Ergebnis einer Wahl oder Abstimmung zu beeinflussen — auf jeder Ebene:
- Europawahl
- Bundestagswahl
- Landtagswahl
- Kommunalwahl
- Bürgermeisterwahl
- Volksabstimmung / Bürgerentscheid
Wer bei einer Bürgermeisterwahl in einer Kleinstadt einen Flyer verteilt, ist genauso erfasst wie eine Bundespartei mit einer Online-Kampagne.
Typische Werbemittel im Kommunalwahlkampf
| Werbemittel | Herausgeber? | Transparenzhinweis nötig? |
|---|---|---|
| Wahlplakat, selbst aufgehängt | Nein (Sponsor = Aufhänger) | Ja, Sponsor muss Hinweis erstellen |
| Anzeige in der Lokalzeitung | Ja, der Verlag ist Herausgeber | Ja, Verlag muss prüfen (Art. 8) |
| Flyer per Zustelldienst | Ja, Zustelldienst ist Herausgeber | Ja, Zustelldienst muss prüfen |
| Facebook-Anzeige für den Kandidaten | Ja, Meta ist Herausgeber | Ja, Plattform prüft automatisch |
| Partei-Website mit Wahlaufruf | Unklar — eigene Website ist i. d. R. kein Herausgeber-Verhältnis | Sponsor sollte Hinweis trotzdem bereitstellen |
Die Herausforderung für kleine Kampagnen
Kommunale Kampagnen haben typischerweise:
- Kein Compliance-Team — oft eine Handvoll Ehrenamtlicher
- Wenig Budget — jeder Euro geht in Plakate und Flyer
- Wenig Zeit — Wahlkampf neben Beruf und Familie
Genau deshalb haben wir The Taurus gebaut. Der Assistent wurde aus der Erfahrung eines Kommunalwahlkampfs heraus entwickelt und ist darauf ausgelegt, dass eine einzelne Person den Hinweis in unter 10 Minuten erstellen kann — ohne Rechtsabteilung, ohne Vorerfahrung.
Was konkret zu tun ist
- Vor dem ersten Plakat: Transparenzhinweis auf thetaurus.com erstellen
- QR-Code herunterladen und in die Druckvorlage einfügen
- Bei jeder Zeitungsanzeige: Hinweis-URL an den Verlag mitliefern
- Bei Flyer-Verteilungen: den Zustelldienst auf die Prüfpflicht hinweisen
- Nach der Wahl: Hinweis online lassen (5 Jahre Pflicht)
Fazit
Die Verordnung differenziert nicht nach Kampagnengröße. Ob Sie für den Stadtrat kandidieren oder für das Europaparlament — die Pflichtangaben sind dieselben. Der Unterschied liegt im Umfang, nicht in der Pflicht.