Sie möchten eine politische Anzeige in einer Zeitung schalten — oder Sie sind der Verlag, der sie annimmt. Hier ist der vollständige Ablauf nach der Verordnung (EU) 2024/900.
Für den Sponsor (Auftraggeber)
Vor der Buchung
- Transparenzhinweis erstellen — alle Pflichtfelder nach Art. 9 PAR ausfüllen (Sponsor, Kosten, Mittelherkunft, Meldemechanismus usw.)
- Permanente URL erhalten — der Hinweis muss unter einer dauerhaften Adresse abrufbar sein
- QR-Code generieren — für den Aufdruck auf der Anzeige
Bei der Buchung
- Hinweis-URL an den Verlag übermitteln — der Verlag muss die Vollständigkeit prüfen können
- Kennzeichnungstext abstimmen — z. B. „Politische Werbung · Bezahlt von: [Name] · Transparenz: ttad.eu/xxx"
- QR-Code in Druckvorlage einfügen — mindestens 2 × 2 cm, gut scanbar
Nach Veröffentlichung
- Hinweis aktuell halten — bei Änderungen (z. B. Kostenänderungen) unverzüglich aktualisieren (Art. 12 Abs. 2 PAR)
- Aufbewahrung sicherstellen — der Hinweis muss 5 Jahre nach Ende der Veröffentlichung zugänglich bleiben
Für den Verlag (Herausgeber)
Vor der Schaltung
- Prüfen, ob ein Transparenzhinweis vorliegt — Art. 8 PAR: ohne Hinweis darf nicht veröffentlicht werden
- Vollständigkeit prüfen — sind die Pflichtfelder nach Art. 9 PAR erkennbar ausgefüllt?
- Kennzeichnung prüfen — ist die Anzeige als politische Werbung erkennbar?
- Prüfung dokumentieren — Datum, Ergebnis, wer geprüft hat
Bei der Schaltung
- Anzeige mit Kennzeichnung drucken — inkl. Sponsorname und QR-Code / URL
- Veröffentlichungsdaten dokumentieren — Start- und Enddatum
Im Streitfall
- Prüfprotokoll vorlegen können — die Aufsichtsbehörde will sehen, dass Sie Ihre Art.-8-Pflicht erfüllt haben
- Zeitnahe Reaktion — wenn sich herausstellt, dass ein Hinweis fehlerhaft war, die Anzeige ggf. nicht erneut schalten
Der schnelle Weg
- Sponsor erstellt den Hinweis auf thetaurus.com (kostenfrei, ~10 Minuten)
- Sponsor sendet die ttad.eu-URL an den Verlag
- Verlag prüft den Hinweis über den Link (alles auf einer Seite sichtbar)
- Verlag dokumentiert die Prüfung (mit The-Taurus-Herausgeber-Werkzeugen automatisiert)
- Anzeige erscheint mit Kennzeichnung und QR-Code
Zeitplan beachten
Für Printmedien gilt die vollständige Anwendung der Verordnung ab 10. Oktober 2026. Wir empfehlen, den Prozess bereits jetzt einzuüben — idealerweise bei den nächsten Kommunalwahlen oder Partei-Anzeigen.