Die Zahl steht in Art. 29 der Verordnung (EU) 2024/900: Mitgliedstaaten müssen für die schwerwiegendsten Verstöße durch Anbieter politischer Werbedienstleistungen Höchststrafen von mindestens 6 % des weltweiten Jahresumsatzes vorsehen.
Aber was bedeutet das in der Praxis?
Für wen gilt der Bußgeldrahmen?
Die 6 %-Schwelle richtet sich an Anbieter politischer Werbedienstleistungen — also an jeden, der entgeltlich politische Werbung vorbereitet, platziert, verbreitet oder veröffentlicht (Art. 2 Nr. 9 PAR). Das schließt Herausgeber ein.
Wichtig: Art. 29 setzt eine Untergrenze für die Obergrenze. Die Mitgliedstaaten müssen mindestens 6 % vorsehen — sie können höher gehen.
Rechenbeispiele
| Unternehmen | Jahresumsatz | 6 % Höchststrafe |
|---|---|---|
| Lokalzeitung (Print + Digital) | 2 Mio. EUR | 120.000 EUR |
| Regionaler Außenwerber | 5 Mio. EUR | 300.000 EUR |
| Mittelgroßer Online-Verlag | 15 Mio. EUR | 900.000 EUR |
| Überregionale Tageszeitung | 200 Mio. EUR | 12 Mio. EUR |
Diese Zahlen sind Höchststrafen, nicht Regelstrafen. Aber sie zeigen die Größenordnung des Risikos.
Was löst ein Bußgeld aus?
Die typischsten Szenarien für Herausgeber:
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Veröffentlichung ohne Transparenzhinweis — der häufigste Fall. Eine Partei bucht eine Anzeige, der Verlag schaltet sie ohne zu prüfen, ob ein Hinweis beigefügt ist.
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Veröffentlichung mit offensichtlich unvollständigem Hinweis — der Hinweis existiert, aber zentrale Pflichtfelder (Sponsor, Kosten, Mittelherkunft) fehlen ersichtlich.
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Fehlende Aufbewahrung — der Hinweis war bei Veröffentlichung vorhanden, wurde aber vor Ablauf der 5-Jahres-Frist entfernt.
Was schützt?
- Dokumentierte Prüfung vor Veröffentlichung — wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Vollständigkeit geprüft haben, bevor die Anzeige geschaltet wurde (Art. 8 PAR)
- Strukturierter Prozess — formlose E-Mail-Ketten reichen nicht. Ein revisionssicherer Workflow zeigt der Aufsichtsbehörde, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht ernst nehmen.
- Zeitnahe Reaktion — wenn Sie einen Verstoß bemerken und die Anzeige unverzüglich entfernen
Fazit
Die 6 %-Obergrenze ist keine theoretische Zahl. Sie wurde bewusst an den Bußgeldrahmen der DSGVO angelehnt, um deutlich zu machen, dass die EU die Transparenz politischer Werbung als ebenso ernsthaft betrachtet. Wer politische Werbung veröffentlicht, sollte einen nachweisbaren Prüfprozess haben.