EU Political Advertising Compliance · Reg. (EU) 2024/900EN
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Der Meldemechanismus nach Art. 15 PAR — was Sponsoren bereitstellen müssen

Jeder Transparenzhinweis muss einen kostenlosen Meldemechanismus enthalten. Wir erklären die Anforderungen und wie The Taurus sie umsetzt.

05. März 2026DE

Neben den Transparenzangaben muss jeder Hinweis einen Meldemechanismus enthalten, über den mutmaßlich nicht regelkonforme politische Werbung gemeldet werden kann.


Was die Verordnung verlangt

Art. 9 Abs. 1 lit. l i. V. m. Art. 15 PAR schreibt vor:

  1. Kostenlos und leicht zugänglich — der Meldemechanismus darf keine Hürde darstellen
  2. Anonyme Nutzung möglich — die meldende Person muss sich nicht identifizieren müssen
  3. Eingangsbestätigung unverzüglich — wer eine Meldung abgibt, muss zeitnah eine Bestätigung erhalten (Art. 15 Abs. 3 PAR)

Was das in der Praxis bedeutet

Ein einfaches „Schreiben Sie uns eine E-Mail" genügt strenggenommen nicht, wenn die E-Mail-Adresse die Identität der meldenden Person offenlegt (kein anonymer Zugang).

Idealerweise brauchen Sie:

  • Ein Formular, das ohne Namens- oder E-Mail-Pflicht abgesendet werden kann
  • Eine automatische Eingangsbestätigung (oder zumindest eine Anzeige, dass die Meldung eingegangen ist)
  • Einen Fallback per E-Mail für Personen, die kein Formular nutzen möchten

Wie The Taurus das löst

Der The-Taurus-Assistent erzeugt für jeden veröffentlichten Hinweis automatisch ein Meldeformular. Es ist direkt in die öffentliche Hinweisseite auf ttad.eu integriert.

Das Formular:

  • Erlaubt anonyme Meldungen (Name und E-Mail sind optional)
  • Bestätigt den Eingang unmittelbar auf der Seite
  • Bietet zusätzlich eine E-Mail-Adresse als Fallback
  • Wird vom Sponsor im Assistenten konfiguriert (Schritt 9)

Damit ist Art. 15 PAR abgedeckt, ohne dass Sie ein eigenes Formular bauen müssen.


Häufige Fragen

Muss ich auf jede Meldung reagieren? Die Verordnung verlangt eine Eingangsbestätigung „unverzüglich" (Art. 15 Abs. 3 PAR). Eine inhaltliche Prüfungspflicht wird nicht ausdrücklich normiert, aber eine offensichtlich berechtigte Meldung zu ignorieren wäre aufsichtsrechtlich problematisch.

Kann ich den Meldemechanismus weglassen, wenn meine Anzeige eindeutig konform ist? Nein. Art. 9 Abs. 1 lit. l PAR macht den Meldemechanismus zur Pflichtangabe — unabhängig davon, ob Sie Ihre Anzeige für konform halten.

Reicht eine Telefonnummer? Die Verordnung spricht von einem „leicht zugänglichen" Mechanismus. Ein Telefonat ist weder dokumentierbar noch anonym. Als alleiniger Kanal wäre eine Telefonnummer daher unzureichend.